Hinweisgeberverfahren
Transparenz, gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit sowie geradliniges Handeln nach innen und außen sind uns wichtig.
Haben Sie Hinweise auf Verstöße gegen unseren Code of Compliance?
Um diese zu melden haben wir hier ein System eingerichtet, das es ermöglicht, anonym Hinweise auf kriminelle Handlungen oder schwerwiegende Verstöße gegen unseren Code of Compliance zu geben.
Bitte beachten Sie:
Das BKMS-System wird von uns ausschließlich eingesetzt, um die Möglichkeit zu eröffnen, auf die folgenden Tatbestände aufmerksam zu machen:
- vermutete wirtschaftskriminelle Handlungen
- definierte, schwerwiegende Compliance-Verstöße bei marbet
Wird das System zu anderen Zwecken missbraucht, kann dies einen Straftatbestand darstellen.
Haben Sie Hinweise zu einem Verstoß gegen Menschenrechte oder Umweltstandards in der Lieferkette?
Dann können Sie über folgende E-Mail-Adresse darüber informieren: speak-up@marbet.com
Bitte geben Sie in Ihrer Meldung auch an, wie wir mit Ihnen kommunizieren können, um den Sachverhalt mit Ihnen zu erörtern. Wir werden uns hierzu mit Ihnen zeitnah in Verbindung setzen. Nach Abgabe des Hinweises erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, einschließlich einer Vorgangsnummer. Ihr Hinweis wird intern unter dieser Vorgangsnummer durch die Abteilung CSR bearbeitet. Über die oben genannte E-Mail-Adresse können Sie sich auch jederzeit nach Abgabe einer Meldung wieder mit uns in Verbindung setzen. Bitte geben Sie hierbei die Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandte Vorgangsnummer an. Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen werden wir selbstverständlich vertraulich behandeln.
In der nachfolgenden Verfahrensordnung erhalten Sie weitere Informationen zur Bearbeitung Ihres Hinweises:
Was ist Gegenstand des Beschwerdeverfahrens?
Unser Beschwerdeverfahren bietet allen Personen die Möglichkeit, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Pflichtverletzungen zu melden, die durch das wirtschaftliche Handeln unseres Unternehmens oder unserer Zulieferer entstehen.
Was passiert bei einem Hinweis?
Nach Abgabe eines Hinweises erhält jeder Hinweisgeber unverzüglich, spätestens jedoch sieben Tage ab Eingang der Meldung eine Eingangsbestätigung. Hinweise werden intern durch die Abteilung CSR bearbeitet.
Welche Verfahrensschritte folgen?
Nach Erhalt eines Hinweises wird dieser zunächst durch den zuständigen Sachbearbeiter plausibilisiert, insbesondere im Hinblick auf relevante menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken bzw. die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogen Pflichten.
Nach Abschluss der Prüfung bespricht der zuständige Bearbeiter den Sachverhalt mit Ihnen als Hinweisgeber. Bitte geben Sie hierfür Ihre Kontaktdaten an, insbesondere eine E-Mail-Adresse, über die wir Sie erreichen können. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, informieren wir Sie spätestens drei Monate nach Eingang Ihrer Meldung über den aktuellen Stand.
Wer bearbeitet diese Hinweise?
Die von uns mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung oder Bestrafung.